NAMENSRECHTSÄNDERUNG ZUM 01.05.2025

Ab dem 1. Mai 2025 tritt in Deutschland eine umfassende Reform des Namensrechts in Kraft, die Bürgerinnen und Bürgern erweiterte Möglichkeiten bei der Namenswahl bietet. Die wichtigsten Änderungen werden im Folgenden dargestellt: Wichtigstes Merkmal der Gesetzesänderung für Familien ist die Einführung eines Doppelnamens für die Ehegatten und alle gemeinsamen Kinder.
Beispiel: Die Ehegatten heißen mit Geburtsnamen Müller und Meyer. Sie können somit einen Ehenamen „Müller Meyer“ „oder „Meyer Müller“ oder wahlweise mit Bindestrich „Müller-Meyer“ bzw. „Meyer-Müller“ bilden, den sie auch beide führen und diesen einmal gewählten Ehedoppelnamen auch allen Kindern geben. Die Kinder haben dann einen Geburtsdoppelnamen. Alle Familienmitglieder haben somit den gleichen Namen, und kein Elternteil muss auf die Führung des bisherigen Geburtsnamens verzichten. Der Geburtsdoppelname wird in der Geburtsurkunde und im Personalausweis eingetragen. Alle zusammen haben einen Familiendoppelnamen.

Um sehr lange Namensketten zu vermeiden, dürfen Menschen mit einem bereits bestehenden Doppelnamen diesen nicht bei der Heirat als ganzen Doppelnamen in einem neuen Ehedoppelnamen weitergeben. Man muss sich für einen Namen entscheiden und diesen zur Bildung des Familien- oder Ehedoppelnamens verwenden. Somit können keine Dreifach- oder Vierfachnamen entstehen.

Darüber hinaus wird es eine Erleichterung für Namensänderungen für Kinder nach einer Scheidung geben. Hier wird das Verfahren dergestalt vereinfacht, dass es leichter für Kinder wird, den geänderten Namen des Elternteils anzunehmen, bei dem sie ihren Lebensmittelpunkt haben. Dies ermöglicht eine einheitliche Namensführung innerhalb der neuen familiären Konstellation.

Auch im Hinblick auf das internationale Namensrecht wird es zu Änderungen kommen. Für Deutsche, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, gilt künftig das Namensrecht des Aufenthaltslandes. Allerdings besteht die Möglichkeit, durch eine Erklärung gegenüber dem deutschen Standesamt das deutsche Namensrecht zu wählen.

Insgesamt lässt sich festhalten, dass die Reform darauf abzielt, das Namensrecht an die vielfältigen Lebensrealitäten der heutigen Gesellschaft anzupassen und den Bürgerinnen und Bürgern mehr Flexibilität bei der Gestaltung ihres Namens zu ermöglichen.

Sabrina Stöckle, Rechtsanwältin